Der Rechtsschutz umfasst die folgenden Leistungsarten, zu
denen wir einige Beispiele aus der Praxis aufgeführt haben:
Versicherte Leistungsarten |
Beispiele aus der Praxis |
| Schadenersatz-Rechtsschutz |
...wenn Sie nach einem Unfall Schmerzensgeld durchsetzen müssen |
| Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht |
...wenn Sie gegen den Reiseveranstalter vorgehen wollen, der Ihnen im Prospekt zuviel versprochen hat |
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Ordnungswidrigkeiten- Rechtsschutz |
...wenn Sie sich gegen den Vorwurf der Lärmbelästigung durch laute Musik oder bellende Hunde verteidigen müssen |
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Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten |
...wenn das Finanzamt Ihre Werbungskosten nicht anerkennt |
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Erstberatungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht |
...wenn Sie nach Eintritt eines Erbfalls eine juristische Beratung brauchen (vereinbarte Selbstbeteiligung wird hier nicht abgezogen) |
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Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen |
...wenn die Verwaltungsbehörde Ihnen die Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sperrfrist nicht wieder erteilen will |
Straf-/Disziplinar-/Standes- Rechtsschutz |
...wenn Sie sich gegen den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung verteidigen wollen |
| Sozialgerichts-Rechtsschutz |
...wenn sich Probleme aus der Rentenversicherung ergeben |
| Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz |
...wenn Ihr Vermieter die Nebenkosten überhöht abrechnen will, Ihre Wohnung unzulässig gekündigt wird oder Probleme mit den Nachbarn auftreten |
| Arbeits-Rechtsschutz |
...wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen kündigt, Sie eine Abmahnung erhalten oder das Urlaubsgeld nicht gezahlt wird |
| Opfer-Rechtsschutz |
...wenn Sie und/oder die mitversicherten Personen Opfer einer Straftat (z.B. Vergewaltigung/Erpressung) werden |
| Verwaltungs-Rechtsschutz vor Gerichten für den privaten Bereich |
...wenn der beantragte Kindergartenplatz verweigert wird |
Wer ist versichert?
Generell Sie als Versicherungsnehmer
- mit Ihrem Ehe-/Lebenspartner
- mit Ihren minderjährigen Kindern
- mit Ihren volljährigen Kindern (unverheiratet / bis zur ersten beruflichen Tätigkeit / nicht im Verkehrs-RS)
- und Eigentümer oder Mieter für Ihr selbstgenutztes Einfamilienhaus, Ihre selbstgenutzte Eigentumswohnung oder ihre gemietete Wohnung
Wichtig:
Für die Leistungsart Arbeits-Rechtsschutz sowie im Haus- und Wohnungs-Rechtsschutz gilt eine Wartezeit von 3 Monaten
(seit dem 01.01.2007). Dies gilt nicht, wenn eine Vorversicherung bestanden hat, die gleiche Leistungsmerkmale beinhaltete und nahtlos an unseren Vertrag anknüpft.
Alle Motorfahrzeuge zu Lande sind versichert.
Aber: Ist auf Ihr volljähriges Kind ein Fahrzeug zugelassen, ist ein eigener Vertrag für dieses Fahrzeug erforderlich.
Was wird bezahlt?
Wir helfen Ihnen und übernehmen im Falle eines Rechtsstreits die Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme in Höhe von 500.000,00 € für
- Anwälte
- Gerichte
- Sachverständige
- Zeugen
- Reisekosten
und wenn es erforderlich ist, auch die Kosten der Gegenseite.
Besondere Zusage bei Vertragsabschluss:
Bei zwei schadenfreien Versicherungsjahren verzichtet die ÖRAG auf eine vereinbarte Selbstbeteiligung, wenn Sie einen Anwalt einschalten, der von der ÖRAG empfohlen wird oder ein Rechtsschutzfall mit einer Beratung endet.
Alle Angaben gelten vorbehaltlich Tarifänderungen