|
Beitragsanpassung bei bis zu 10 Jahre alten Gebäuden, gerechnet ab Fertigstellung des Gebäudes:
Der Beitragsatz wird stufenweise ab dem Gebäudealter von 6 Jahren nach den im Versicherungsschein genannten
Beiträ gen je tausend Mark Versicherungssumme und Zeiten angepasst.
Es gilt der Tarif für Mitarbeiter des Öffentlichen Dienstes, LVA. Die mit Ihnen besprochenen
Nachlässe/Zuschläge wurden berücksichtigt. Die Vertragsdauer beträgr 5 Jahr/e. Dem Vorschlag liegen die
Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen VGB 05/PR 10.2005 Version I zugrunde.
Die Berechnung erfolgte mit dem heute gültigen Tarif. Sie ist bis zur nächsten Tarif- oder Leistungsanpassung
gültig. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen und ggf. noch zu treffenden sonstigen
Vereinbarungen. Wenn Sie Versicherungssschutz auf der Grundlage obiger Berechnungen wünschen, nehmen wir gerne Ihren
Antrag zu Prüfung entgegen.
|