Geschäftsstelle
Gerhard Pfeiffer
 
 
ÖRAG Rechtsschutz

Firmenversicherungen:

Betriebsrechtschutz-
Versicherung

Der Rechtsschutz umfasst die folgenden Leistungsarten, zu denen wir einige Beispiele aus der Praxis aufgeführt haben:

Versicherte Leistungsarten
Beispiele aus der Praxis
Schadenersatz-Rechtsschutz
...wenn Sie nach einem Unfall Ihres Mitarbeiters Ihre geleistete Lohnfortzahlung vom Unfallverursacher zurückbekommen möchten
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
...wenn Sie sich gegen die Werkstatt wegen mangelhafter Ausführung einer Reparatur wehren wollen
Ordnungswidrigkeiten- Rechtsschutz
...wenn Sie sich gegen den Vorwurf der angeblichen Verletzung der Kontrollpflicht in Ihrem Unternehmen verteidigen müssen
Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
...wenn das Finanzamt Ihre Spesenabrechnung nicht anerkennt
Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
...wenn Sie verpflichtet werden, für ein Fahrzeug ein Fahrtenbuch zu führen und damit nicht einverstanden sind
Sozialgerichts-Rechtsschutz ...wenn Ihrem Unternehmen vorgeworfen wird, die Sozialversicherungsbeiträge nicht korrekt abgeführt zu haben
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz ...wenn Ihnen der Vermieter die Gewerberäume unberechtigt gekündigt hat
Arbeits-Rechtsschutz ...wenn Sie einem Arbeitnehmer gekündigt haben und dieser Ihre Kündigung nicht anerkennt
Straf-Rechtsschutz ...wegen einer Unachtsamkeit Ihres Mitarbeiters wird ein anderer Mitarbeiter schwer verletzt

Wer ist versichert?

Generell Sie als Versicherungsnehmer (Inhaber/Geschäftsführer) aber auch Ihre Mitarbeiter bei der Tätigkeit für das Unternehmen

Wichtig:

Für die Leistungsart Arbeits-Rechtsschutz sowie im Haus- und Wohnungs-Rechtsschutz gilt eine Wartezeit von 3 Monaten (seit dem 01.01.2007). Dies gilt nicht, wenn eine Vorversicherung bestanden hat, die gleiche Leistungsmerkmale beinhaltete und nahtlos an unseren Vertrag anknüpft.

Was wird bezahlt?

Wir helfen Ihnen und übernehmen im Falle eines Rechtsstreits die Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme in Höhe von 500.000,00 € für
  • Anwälte, Strafverteidiger
  • Gerichte
  • Sachverständige
  • Zeugen
  • Reisekosten
und wenn es erforderlich ist, auch die Kosten der Gegenseite.

Besondere Zusage bei Vertragsabschluss:

Bei zwei schadenfreien Versicherungsjahren verzichtet die ÖRAG auf eine vereinbarte Selbstbeteiligung, wenn Sie einen Anwalt einschalten, der von der ÖRAG empfohlen wird oder ein Rechtsschutzfall mit einer Beratung endet.
Alle Angaben gelten vorbehaltlich Tarifänderungen

Betriebsrecht-
schutz-Versicherung

 
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