Der Rechtsschutz umfasst die folgenden Leistungsarten, zu
denen wir einige Beispiele aus der Praxis aufgeführt haben:
Versicherte Leistungsarten |
Beispiele aus der Praxis |
| Schadenersatz-Rechtsschutz |
...wenn Sie nach einem Unfall Ihres Mitarbeiters Ihre geleistete Lohnfortzahlung vom Unfallverursacher zurückbekommen möchten |
| Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht |
...wenn Sie sich gegen die Werkstatt wegen mangelhafter Ausführung einer Reparatur wehren wollen |
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Ordnungswidrigkeiten- Rechtsschutz |
...wenn Sie sich gegen den Vorwurf der angeblichen Verletzung der Kontrollpflicht in Ihrem Unternehmen verteidigen müssen |
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Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten |
...wenn das Finanzamt Ihre Spesenabrechnung nicht anerkennt |
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Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen |
...wenn Sie verpflichtet werden, für ein Fahrzeug ein Fahrtenbuch zu führen und damit nicht einverstanden sind |
| Sozialgerichts-Rechtsschutz |
...wenn Ihrem Unternehmen vorgeworfen wird, die Sozialversicherungsbeiträge nicht korrekt abgeführt zu haben |
| Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz |
...wenn Ihnen der Vermieter die Gewerberäume unberechtigt gekündigt hat |
| Arbeits-Rechtsschutz |
...wenn Sie einem Arbeitnehmer gekündigt haben und dieser Ihre Kündigung nicht anerkennt |
| Straf-Rechtsschutz |
...wegen einer Unachtsamkeit Ihres Mitarbeiters wird ein anderer Mitarbeiter schwer verletzt |
Wer ist versichert?
Generell Sie als Versicherungsnehmer (Inhaber/Geschäftsführer) aber auch Ihre Mitarbeiter bei der Tätigkeit für das Unternehmen
Wichtig:
Für die Leistungsart Arbeits-Rechtsschutz sowie im Haus- und Wohnungs-Rechtsschutz gilt eine Wartezeit von 3 Monaten
(seit dem 01.01.2007). Dies gilt nicht, wenn eine Vorversicherung bestanden hat, die gleiche Leistungsmerkmale beinhaltete und nahtlos an unseren Vertrag anknüpft.
Was wird bezahlt?
Wir helfen Ihnen und übernehmen im Falle eines Rechtsstreits die Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme in Höhe von 500.000,00 € für
- Anwälte, Strafverteidiger
- Gerichte
- Sachverständige
- Zeugen
- Reisekosten
und wenn es erforderlich ist, auch die Kosten der Gegenseite.
Besondere Zusage bei Vertragsabschluss:
Bei zwei schadenfreien Versicherungsjahren verzichtet die ÖRAG auf eine vereinbarte Selbstbeteiligung, wenn Sie einen Anwalt einschalten, der von der ÖRAG empfohlen wird oder ein Rechtsschutzfall mit einer Beratung endet.
Alle Angaben gelten vorbehaltlich Tarifänderungen