Generell mitversichert ist die - Bauherrenhaftpflicht je Bauvorhaben bis zu einer Bausumme von 500.000,00 €
> Die erweiterte Grunddeckung bietet Versicherungsschutz für Mietsachschäden
- bei Geschäftsreisen bis zu einer Versicherungssumme von 150.000,00 € *
- an Gebäuden und/oder Räumlichkeiten bis zu einer Versicherungssumme von
150.000,00 € *
> Auslandsschäden
- indirekter Export weltweit
- direkter Export innerhalb Europas und in die außereuropäischen Gebiete, die zum Geltungsbereich des
Vertrages über die europäische Wirtschaftsgemeinschaft gehören
- Montagetätigkeit innerhalb Europas und in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich
des Vertrages über die europäische Wirtschaftsgemeinschaft gehören
> Tätigkeitsschäden bis zu einer Versicherungssumme von 25.000,00 € *
> Be- und Entladeschäden
> Abwasserschäden
> Leitungsschäden bis zu einer Versicherungssumme von 500.000,00 € *
> Abhandenkommen fremder Schlüssel bis zu einer Versicherungssumme von 15.000,00 € *
> Vorsorgeversicherung
> nicht versicherungspflichtige Kfz
> nicht versicherungspflichtige selbstfahrende Arbeitsmaschinen
> Umwelthaftpflicht-Basisversicherung einschliesslich Umwelthaftpflicht-Regressrisiko, Kleingebinde und Fettabschneider
Bei Handwerks- und Handelsbetrieben ist auch mitversichert
> Beauftragung von Subunternehmen
> Belegschafts- und Besucherhabe bis 25.000,00 €
> Sachmängel infolge Fehlens von vereinbarten Eigenschaften
Bei Gaststätten sind mitversichert
> Veranstaltungen, Festlichkeiten, Bälle, Ausstellungen und dergleichen
> Verleih/Vermietung von Sport- und Freizeitgeräten (z.B. Fahrräder, Ruder- und Paddelboote ohne Motor, Tretboote)
> Arbeiten auf fremden Grundstücken, z.B. Partyservice
> Kinderspielplätze, Minigolfanlagen, Kegel- und Bowlingbahnen, Säle
> Tanz- und Restaurationszelte
> Zur Verwaltung übernommene Sachen der Gaststätten-/Restaurantengäste
Bei Beherbergungsbetrieben sind zusätzlich versichert
> Schäden am eingebrachten Sachen von Beherbergungsgästen bis 500.000,00 € *
> Verlust von eingebrachten Sachen der Beherbergungsgäste bis 7.500,00 € *
> Beschädigung, Vernichtung, Entwendung, Abhandenkommen und unbefugter Gebrauch von eingestellten Kfz der Beherbergungsgäste bis 50.000,00 € *
> Schäden an Kfz der Beherbergungsgäste beim Zubringen und Abholen bis 50.000,00 € *
> Betriebseigene Schwimmbäder, Saunen, Solarien
> Betriebseigene Sportanlagen (z.B. Tennisplätze, -hallen, Golfplätze)
> Betriebseigene Kosmetiksalons und Massagepraxen
> Präsentation und Verkauf fremder Waren
> Beaufsichtigung von zur Betreuung übernommener Kinder der Gäste
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